Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten jetzt umsetzen! 18. Dezember 202418. Dezember 2024 Zum heutigen Fraktionsbeschluss der grünen Bundestagsfraktion zum gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss und im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung für B90/DIE GRÜNEN: Wie laden alle demokratischen Fraktionen ein, diesen wichtigen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam zu beschließen, und zwar fernab von parteitaktischen Spielchen, für jede dritte Frau in unserem Land, die eine Fehlgeburt erlebt. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir als grüne Bundestagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten erarbeitet, den wir am Donnerstag im Plenum beraten. Dass die Union nun zusätzlich einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet hat, zeigt den fraktionsübergreifenden Willen, noch in dieser Legislaturperiode einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einzuführen. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell und so haben wir den Gesetzentwurf formuliert. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Der gestaffelte Mutterschutz soll für Fehlgeburten ab der 15. Schwangerschaftswoche gelten und das Thema aus der Tabuzone holen. Denn: Jede dritte Frau in Deutschland hat im Schnitt eine Fehlgeburt. Der Schutz nach Fehlgeburten ist bisher unzureichend. Das bestätigt die Evaluation des Mutterschutzgesetzes und die Erfahrungsberichte von Betroffenen.