Meinungsfreiheit an Schulen: Die AfD betreibt Geschichtsrevisionismus! 22. März 202422. März 2024 Als Lehrerin fehlen mir die Worte, wenn ich die Wortwahl des AfD-Antrags für die Aktuelle Stunde lese. Sie nutzen den Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes schamlos aus und treten ihn mit Füßen. Im Rahmen der Meinungsfreiheit betreiben Sie Geschichtsrevisionismus der braunsten Couleur und stellen unter Beweis, Sie haben viele Meinungen, aber keine Ahnung.